ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anderslautende schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Abmachungen ausgenommen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei allen Käufen unserer Waren sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen durch uns , die Jactronic AG an Sie, den Käufer.

1. Lieferung
Wir sind bemüht, unsere Lieferfristen einzuhalten. Sofern jedoch kein fester Termin schriftlich vereinbart wurde, sind unsere angegebenen Liefertermine unverbindlich. Für jeden Fall gewähren Sie uns eine Nachlieferfrist von 30 Tagen unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung der Ware von uns an Sie bzw. mit der übergabe der Ware an Sie über. Allfällige Versand- und Versicherungskosten sind durch Sie zu bezahlen.

2. Preise / Zahlungskonditionen
Wir behalten uns vor, irrtümliche unrichtig angegebene Preise zu jeder Zeit zu berichtigen. Unsere Preise verstehen sich netto inklusive Mehrwertsteuer. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der geschuldete Preis bar Zug um Zug gegen Aushändigung der Ware zu bezahlen. Wird Ihnen die Ware auf Ihren Wunsch und Ihre Kosten zugestellt, erfolgt die Kaufpreiszahlung durch Nachnahme. Allfällige Rechnungen sind innert 10 Tagen netto nach Fakturadatum zu bezahlen.

3. Zahlungsverzug
Kommen Sie den von uns vorgegebenen Zahlungspflichten nicht fristgemäss nach, so geraten Sie ohne Mahnung in Verzug und wir sehen uns veranlasst, ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 8% zu berechnen. Die Geltendmachung von Verrechnung von irgendwelchen Forderungen oder das Zurückbehaltensrecht Ihrerseits ist ausgeschlossen.

4. Mängelrügen / Garantie
Unabhängig von allenfalls bestehenden Herstellergarantien, die ausschliesslich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Produzenten gelten, gewähren wir Ihnen auf den Einzelkomponenten eine Gewährleistung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen während einer Zeitspanne von 12 Monaten nach Empfangnahme der Ware, falls Sie uns den Mangel spätestens innert 3 Tagen nach dessen Entdecken rügen. Falls innert der erwähnten Gewährleistungsfrist allenfalls der Produzent das mit dem Mangel behaftete Modell bzw. Ersatzteile dazu nicht mehr liefert, erlöschen unsere vorerwähnten Garantieansprüche vollumfänglich. Der so bei uns gerügte und von uns anerkannte Mangel wird durch uns raschmöglichst und unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, namentlich bezüglich irgendwelcher Art von Schadenersatzansprüchen, nach unserer freien Wahl ausgebessert oder das mangelbehaftete Teil ersetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen sämtlicher unserer Tätigkeiten für einen bestimmten Verwendungszweck der Ware oder für Daten und Software von Ihnen, welche z.B. im Rahmen der Mangelbehebung oder Aufrüstung allenfalls gelöscht bzw. zerstört würden, keinerlei Haftung irgendwelcher Art übernehmen können. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls Sie änderungen an der Ware (Computer, Notebook, Modem, Ersatzteile und dergleichen) und/oder diese umbauen, vornehmen, bei natürlicher Abnutzung (Verschleissteile), und falls Sie uns nicht das Original der entsprechenden Kaufquittung bei der Geltendmachung des Mangels vorlegen. Unsere Dienstleistungen werden wir nach bestem Wissen und Können erbringen. Für allfällige Schäden haften wir bei absichtlichem oder grobfahrlässigem Verhalten bis zur Hälfte des Betrages, den Sie uns für die Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung zu bezahlen haben. Eine weitergehende Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ist jedoch ausgeschlossen.

5. Technische Angaben, Beratung
Mit Ausnahme der verbindlichen Spezifikationen unserer Produkte erfolgen sämtliche übrigen technischen Zeichnungen, Konzepte, Skizzen und dergleichen, die wir im Rahmen der Vertragsverhandlungen auch anfertigen, bekanntgeben und unabhängig ob sie mündlich oder schriftlich abgegeben werden, ohne Gewähr für deren Richtigkeit und sind weder Zusicherungen von Eigenschaften noch haben sie die Bedeutung, die Eignung eines Produktes für einen spezifischen Zweck zuzusichern. Sofern wir nicht eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen haben, erfolgen sämtliche Beratungen des Kunden durch uns auf freiwilliger Basis und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen Verpflichtungen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Folgen solcher Beratungen.

6. Haftung
Die Haftung von uns für direkte, indirekte, mittelbare oder sonstige Folgeschäden wie z.Bsp. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Schäden infolge Datenverlusten, Schäden Dritter und Begleitgeschäften wird – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen des Zulässigen wegbedungen.

7. Ausfuhr von Waren
Die Wiederausfuhr der bei uns gekauften Waren ist gemäss einer gegenüber der Sektion Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements eingegangenen Verpflichtung untersagt bzw. nur mit einer besonderen Ausfuhrbewilligung gestattet. Diese Verpflichtung geht mit dem Verkauf der Ware an Sie über.

8. Rücktritt
Wir behalten uns vor und Sie geben uns Ihr Einverständnis, dass wir im üblichen Rahmen Ihre Kreditwürdigkeit überprüfen können. Bei änderung der Kreditwürdigkeit von Ihnen oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir in jedem Fall und ohne weiteres berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit einem solchen Vorgehen bei uns anfallenden Kosten sind durch den Verursacher, mithin durch Sie, zu bezahlen.

9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir sind im übrigen berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Bei Massnahmen zum Schutz des Eigentums besteht eine Mitwirkungspflicht des Kunden

10. Abtretung
Ohne vorgängige Zustimmung durch uns, können keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag durch Sie an Dritte abgetreten werden.

11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Sofern und soweit Kaufrecht auf das Rechtsverhältnis angewendet werden sollte, vereinbaren die Parteien im internationalen Verkehr, dass das übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wienerkaufsrecht) nicht zur Anwendung kommen soll (vgl. Art. 6). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Unterkulm.[/vc_wp_text]

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